Rechtsanwalt Torben Bartels

Strafrecht im Gesundheitswesen

Außergerichtliche Vertretung und Beratung

Vorwürfe mit strafrechtlichem Bezug im Gesundheitswesen können erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit, die Zulassung und den Ruf von Leistungserbringern haben. Bereits das Ermittlungsverfahren erfordert eine sorgfältige rechtliche Einordnung und eine durchdachte Verteidigungsstrategie.

Ich berate und vertrete ausschließlich außergerichtlich im strafrechtlichen Gesundheitswesen. Ziel ist es, Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig zu beeinflussen, Missverständnisse auszuräumen und belastende Strafverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden oder deren Folgen zu begrenzen.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Beratung und außergerichtliche Vertretung bei Abrechnungsbetrugsvorwürfen gegenüber ambulanten Pflegediensten, Intensivpflegediensten und anderen Leistungserbringern
  • Rechtliche Begleitung bei Ermittlungen wegen des Verdachts des Subventions-, Betrugs- oder Untreuetatbestandes im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
  • Beratung bei fahrlässigen Tötungs- und Körperverletzungsdelikten im Zusammenhang mit der medizinischen oder pflegerischen Versorgung
  • Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden
  • Begleitung bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Anhörungen
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie in enger Abstimmung mit den tatsächlichen und medizinischen Gegebenheiten des Einzelfalls

Strafrechtliche Vorwürfe im Gesundheitswesen sind häufig eng mit sozialrechtlichen, vertragsrechtlichen und vergütungsrechtlichen Fragestellungen verknüpft. Ob eine Abrechnung rechtmäßig war oder ob eine pflegerische oder medizinische Maßnahme den geltenden Anforderungen entsprach, lässt sich regelmäßig nur unter Berücksichtigung des Sozial- und Leistungsrechts beurteilen.

Gerade bei Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs oder bei Ermittlungen nach schwerwiegenden Behandlungs- oder Pflegeereignissen ist daher eine Verteidigung erforderlich, die neben dem Strafrecht auch die komplexen Regelungen des Gesundheitsrechts einbezieht.

Da ich den Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialrecht habe, beschränkt sich meine Tätigkeit auf die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Soweit eine gerichtliche Verteidigung erforderlich wird, arbeite ich auf Wunsch mit erfahrenen Strafverteidigern zusammen und begleite das Verfahren aus gesundheits- und sozialrechtlicher Sicht weiter. Dadurch ist gewährleistet, dass sowohl die strafrechtlichen als auch die spezialrechtlichen Besonderheiten des Gesundheitswesens umfassend berücksichtigt werden.

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